Diese Dokumentation beschreibt die Funktion zur Gefahrgut-Lagerverwaltung im TaskCenter. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Gefahrstoffe gemäß ADR/TRGS 510 nur auf geeigneten Lagerorten eingelagert werden und dass bei jeder relevanten Lagerbuchung automatisch geprüft wird, ob eine Zusammenlagerung mit bereits vorhandenem Bestand zulässig ist.
Die Prüfung betrifft die Gefahrgut-Einstufung im Artikelstamm, die Pflege von Gefahrgut-Lagerklassen, die Zuordnung dieser Klassen zu Lagerorten sowie die Zusammenlagerungsmatrix. Inventurbuchungen sind von dieser Prüfung ausgenommen.
Funktionsüberblick
Die Gefahrgut-Lagerverwaltung umfasst drei zentrale Bereiche:
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Gefahrgut-Einstufung im Artikelstamm
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Pflege der Gefahrgut-Lagerklassen und Zuordnung zu Lagerorten
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Pflege der Zusammenlagerungsmatrix und automatische Prüfung bei Lagerbuchungen
Die Funktion unterstützt eine sichere und regelkonforme Lagerung, indem sie nicht nur prüft, ob ein Artikel grundsätzlich auf einem Lagerort zugelassen ist, sondern auch, ob seine Lagerklasse mit bereits eingelagerten Gefahrstoffen zusammen gelagert werden darf.
Gefahrgut-Einstufung im Artikelstamm
Im Artikelstamm werden pro Artikel die gefahrgutrelevanten Merkmale gepflegt, die für die Lagerprüfung benötigt werden.
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Angabe |
Bedeutung |
|---|---|
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ADR-Klasse |
Feste Auswahl der ADR-Gefahrgutklasse des Artikels |
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Wassergefährdungsklasse (WGK) |
Feste Auswahl der Wassergefährdungsklasse |
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Gefahrgut-Lagerklasse |
Zuordnung zu einer gepflegten Gefahrgut-Lagerklasse; steuert die Zusammenlagerungsprüfung bei Buchungen |
Hat ein Artikel keine Gefahrgut-Lagerklasse zugeordnet, wird er bei der Lagerbuchung wie ein normaler, nicht gefahrgutrelevanter Artikel behandelt.
Die ADR-Klasse und die WGK dienen der fachlichen Einordnung des Artikels. Für die automatische Zusammenlagerungsprüfung ist die zugewiesene Gefahrgut-Lagerklasse maßgeblich.
Gefahrgut-Lagerklassen pflegen
Die möglichen Gefahrgut-Lagerklassen werden zentral in den Stammdaten verwaltet. Typische Beispiele sind Entzündbar, Oxidierend oder Ätzend.
Für jede Gefahrgut-Lagerklasse werden folgende Informationen gepflegt:
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Bezeichnung der Lagerklasse
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Status der Lagerklasse als aktiv oder inaktiv
Nur sinnvoll gepflegte und aktive Lagerklassen sollten in der operativen Nutzung verwendet werden, da sie die Grundlage für Lagerort-Zulässigkeiten und die Zusammenlagerungsmatrix bilden.
Lagerort-Zuordnung von Gefahrgut-Lagerklassen
In der Lagerort-Pflege wird festgelegt, welche Gefahrgut-Lagerklassen an einem Lagerort grundsätzlich eingelagert werden dürfen.
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Ein Lagerort kann keine, eine oder mehrere Gefahrgut-Lagerklassen zugeordnet bekommen.
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Ist einem Lagerort keine Gefahrgut-Lagerklasse zugeordnet, gelten durch diese Funktion keine Einschränkungen.
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Ist mindestens eine Klasse zugeordnet, dürfen dort nur Artikel mit diesen zugelassenen Gefahrgut-Lagerklassen eingelagert werden.
Ein Lagerort ohne zugeordnete Gefahrgut-Lagerklassen wird von der Gefahrgut-Prüfung nicht eingeschränkt. In diesem Fall greift weder eine Zulässigkeitsprüfung noch eine Zusammenlagerungsprüfung.
Zusammenlagerungsmatrix
In der Pflegeoberfläche Zusammenlagerungsmatrix wird je Kombination aus zwei Gefahrgut-Lagerklassen festgelegt, ob diese gemeinsam gelagert werden dürfen.
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Status |
Bedeutung |
|---|---|
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Erlaubt |
Zusammenlagerung ohne Einschränkung möglich |
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Eingeschränkt erlaubt |
Zusammenlagerung möglich, aber mit Warnhinweis |
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Getrennte Lagerung erforderlich |
Zusammenlagerung nicht erlaubt; Buchung wird verhindert |
Für den Status Eingeschränkt erlaubt kann ein individueller Beschreibungstext hinterlegt werden, zum Beispiel zu Mindestabständen oder getrennten Bereichen. Ist kein individueller Text gepflegt, wird ein Standardhinweis angezeigt.
Die Zusammenlagerungsmatrix ermöglicht eine differenzierte Steuerung: kritische Kombinationen können konsequent gesperrt werden, während zulässige Kombinationen mit Auflagen weiterhin buchbar bleiben.
Verhalten bei der Lagerbuchung
Die Prüfung erfolgt automatisch bei jeder Zubuchung, zum Beispiel bei Wareneingang, Umbuchung oder Produktion. Inventurbuchungen sind ausgenommen.
Die Logik läuft in folgender Reihenfolge ab:
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Lagerort ohne zugeordnete Gefahrgut-Lagerklassen: Die Buchung wird ohne Einschränkung durchgeführt.
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Artikel ohne Gefahrgut-Lagerklasse auf einem Gefahrgut-Lagerort: Die Buchung wird mit Warnung zugelassen.
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Artikel-Klasse ist am Lagerort nicht zugelassen: Die Buchung wird verhindert.
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Zusammenlagerungsprüfung gegen die Matrix: Es wird nur gegen Gefahrgut-Lagerklassen geprüft, die am Lagerort tatsächlich bereits mit Bestand vorhanden sind.
Liegt am Lagerort noch kein anderer Gefahrstoffbestand, greift die Matrixprüfung nicht.
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Status Erlaubt: keine Meldung
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Status Eingeschränkt erlaubt: Buchung wird mit Warnung zugelassen
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Status Getrennte Lagerung erforderlich: Buchung wird verhindert
Warnungen blockieren die Buchung nicht. Sie informieren den Anwender direkt im Buchungsdialog über bestehende Auflagen oder Risiken.
Die Prüfung greift sowohl beim Neuanlegen einer Lagerbuchung als auch beim nachträglichen Ändern einer bestehenden Buchung. Mobile Lagerprozesse berücksichtigen dieselben Zulässigkeiten, Warnungen und Sperren.
Praxisbeispiel
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Ein Lagerort ist der Gefahrgut-Lagerklasse Entzündbar zugeordnet.
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Ein erster Artikel hat die Gefahrgut-Lagerklasse Entzündbar, ein zweiter Artikel die Klasse Oxidierend.
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In der Zusammenlagerungsmatrix ist die Kombination Entzündbar / Oxidierend als Getrennte Lagerung erforderlich hinterlegt.
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Der erste Artikel wird eingebucht. Die Buchung ist erlaubt, da der Lagerort noch leer ist und keine andere Gefahrgut-Klasse vorhanden ist.
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Beim Versuch, den zweiten Artikel ebenfalls auf diesen Lagerort zu buchen, wird die Buchung verhindert, da bereits Bestand der Klasse Entzündbar vorhanden ist und die Kombination laut Matrix nicht gemeinsam gelagert werden darf.
Wichtig: Für die Matrixprüfung zählen nur Gefahrgut-Lagerklassen, die auf dem Lagerort tatsächlich Bestand haben. Es wird nicht gegen alle theoretisch zulässigen Klassen des Lagerorts geprüft.