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Mehrwertsteuer Umstellung

Hier entsteht die Hilfeseite zur Umstellung von Mehrwertsteuersätzen

Voraussichtliche Freigabe per 22.06.2020 und in TaskCenter Version 4.71.6.0

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an support@pollex-lc.com

Deutschland

Fenster "Mehrwertsteuer Umstellung"

In der Navigationsleiste im Bereich Grundlagen – Administrator Tools – Datenreorganisation - Mehrwertsteuer Umstellung wird das neue Fenster Mehrwertsteuer Umstellung geöffnet.

Sollte das Fenster dort nicht angezeigt werden, so müssen Sie es im Geschäftsprozesse – Manager beim gewählten Geschäftsprozess in der Navigation anzeigen.

Der angemeldete Benutzer muss das Recht "Admin" haben, um die Umstellung durchführen zu können.

In diesem Fenster können die aktuellen Mehrwertsteuersätze angezeigt und bearbeitet werden.

Wenn Mehrwertsteuersätze angepasst wurden, dann können die noch nicht erledigten Dokumente im System automatisiert an die neuen Steuersätze angepasst werden.

Die in Grundlagen eingestellte Option "Eigene Steuersätze je Mandant" wird hier angezeigt und kann hier nicht verändert werden. Wenn aktiviert sind die UST-Sätze aus Grundlagen NICHT editierbar. Die Aktualisierung der Steuersätze muss in der Tabelle "Neue Steuersätze für Systemmandanten" erfolgen. Sind mehrere Mandanten von der Umstellung betroffen ist jeder Mandant einzeln zu behandeln. Bitte nur jene UST-Sätze eintragen, die von der Umstellung betroffen sind. Ustcodes bei denen es keine Veränderung gibt sind leer zu belassen.

Ustsatz-Änderung in Grundlagen

Ustsatz-Änderung für Mandanten


Folgende Dokumente können angepasst werden. Die Anzahl der aktuell offenen Dokumente wird angezeigt.

Aktivieren Sie bei der entsprechenden Dokumentenart die Umstellung durch setzen des Hakens.

Bruttodokumente

Sollten Sie in Ihrem System "Bruttodokumente" verwenden, können Sie mit der Zusatzoption "Bei Bruttodokumenten Inklusivpreise halten" auf Basis des Inklusivpreises die Nettopreise automatisiert neu berechnen lassen. Damit bleibt der Inklusivbetrag für den Endkunden bestehen, der Exklusivbetrag wird angepasst.

Umstellung durchführen

Die Umstellung wird mit dem Symbol 

 gestartet. Vor dem Start erfolgen einige Prüfungen. Eine Umstellung der Mehrwertsteuer kann nur erfolgen wenn in den Grundlagen eine Hauptmandantennummer eingetragen ist. Es muss mindestens eine Dokumentenart ausgewählt werden. Es muss mindestens ein Steuerprozentsatz geändert werden.

Während der Umstellung kann das Fenster nicht geschlossen werden. In der Statuszeile wird angezeigt welche Dokumentenart bearbeitet wird, wie viele Datensätze bereits bearbeitet wurden, das prognostizierte Ende der Aktualisierung je Dokumentenart und ein Laufbalken.

Im Statusfenster wird angezeigt, welches Dokument aktuell bearbeitet wird.

Nach erfolgter Umstellung wird eine Meldung "Umstellung beendet" angezeigt.

Die Einträge aus dem Fortschrittsfenster werden im Company/Logs Verzeichnis abgelegt. Im Dateinamen ist die Datenbank und das Dateispeicherdatum angegeben. z.B.: DB_ChangeVatRats_16062020221811.log

Zu jedem Dokument wird ein Eintrag im Logbuch erstellt. Dieser Eintrag ist ersichtlich, wenn im Dokument unter Sonderfunktionen die Datensatzinfo angezeigt wird.

Die Anpassung erfolgt, in dem die Steuersätze in diesen Dokumenten angepasst werden und die Gesamtsummenberechnung - welche auch die Steuerbeträge ermittelt - angestoßen wird.


Zum Zeitpunkt der Ausführung dürfen KEINE ANDEREN BENUTZER am System angemeldet sein!

Wir versuchen für Sie die Umstellung soweit möglich zu automatisieren - es werden aber manuelle Prüfungen von besonderen Geschäftsfällen (z.B. Teillieferungen über den Stichtag hinweg) erforderlich sein. Wir stellen alle Positionen (egal ob erledigt oder nicht) der offenen, umzustellenden Dokumente um.


POLLEX-LC WebShop

Sollten Sie den POLLEX-LC WebShop verwenden, stellen Sie bitte sicher, dass zumindest Version 4.0.33.0 installiert ist.

Zusätzlich empfehlen wir, den WebShop nach erfolgter Anpassung der Mehrwertsteuersätze neu zu starten (ApplicationPool recyclen)

POLLEX-LC DMS

Gibt es zum Auftrag abgelegte PDF-Dokumente, so werden diese nicht geändert. Es werden auch keine automatischen neuen PDF-Dokumente erzeugt. Es bleibt also das PDF, welches der Kunde auch erhalten hat, abgelegt.

FIBU-Überleitung

Sollten Sie die Überleitung FIBU verwenden, dann prüfen Sie bitte mit Ihrer Buchhaltung, ob die bestehenden Erlös- und Aufwandskonten weiter verwendet werden können, oder ob neue Konten für die Überleitung zu hinterlegen sind.

Stimmen Sie sich dazu am Besten direkt mit Ihrem Steuerberater ab.

Wenn neue Kontonummern für die Überleitung FIBU verwendet werden sollen, dann stehen verschiedene Vorgangsweisen zur Verfügung:

  1. Umstellung der Erlöskonten per 01.07. - Manuelle Buchung von Rechnungen, die noch dem "alten Steuersatz" unterliegen.
  2. Umstellung der Erlöskonten nach der ersten Überleitung - Leiten Sie alle Belege mit "altem Steuersatz" in die FIBU - stellen Sie anschließend die neuen Erlöskonten ein und leiten Sie die restlichen Beleg über. Dazu kann mit dem Haken "FIBU-Freigabe" für jede Ausgangsrechnung gesteuert werden, ob diese im aktuellen Überleitungslauf beinhaltet ist.


Bereits ERSTELLTE Rechnungen können NICHT mehr automatisiert korrigiert/geändert werden!

Österreich

In Österreich wurde mit 01.07.2020 ebenfalls eine Umsatzsteuer-Änderung eingeführt. Der reduzierte Steuersatz von 10% unter anderen für Lebensmittel wurde damit aufgesplittet, wodurch der Steuersatz iHv 10% zwar für z.B. Lebensmittel bleibt, für Bücher oder Speisen und Getränke in der Gastronomie der Steuersatz aber auf 5% gesenkt wurde.

Um eine Umstellung zu ermöglichen muss zuerst geklärt werden, ob Lebensmittel und Bücher verkauft werden und der Steuersatz somit gesplittet werden muss, oder ob nur z.B. Bücher verkauft werden und der Steuersatz somit umgestellt werden kann.

  • Werden nur z.B. Bücher verkauft und der Steuersatz 10% kann auf 5% umgestellt werden, dann kann die Umstellung wie oben (für Deutschland) beschrieben durchgeführt werden.
  • Muss der Steuersatz gesplittet werden, weil z.B. Lebensmittel und Bücher verkauft werden, dann müssen zuerst alle Bücher per SQL auf einen neuen Umsatzsteuercode geändert werden und dann mithilfe des Umtellungstools auf 5% geändert werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Support!
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