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Nachbearbeitungen

Beschreibung

Eine Nachbearbeitung bedeutet, dass das eben produzierte Material nochmals bearbeitet werden muss. Dies geschieht im gleichen Fertigungsauftrag als zusätzliche Produktionszeile in Produktionsausweis, welche als Verbrauch ausschließlich das eben produzierte Material beinhaltet.

Voraussetzungen

Der Fertigungsauftrag darf noch nicht erledigt sein

Die Lagerbuchung der Produktionsposition muss bereits erfolgt sein

Herstellkosten

Die Materialkosten für den neuerlichen Verbrauch des produzierten Materials werden mit dem Wert "0" angesetzt, um das Material nicht "doppelt" in den Herstellkosten zu berücksichtigen.

Natürlich können je nach Bedarf in die Verbrauchspositionen für die Nachbearbeitung zusätzlich erforderliche Verbrauchsmaterialien eingefügt werden.

Serien-/Chargennummern

Handelt es sich beim produzierten Artikel um einen seriennummern- bzw. chargenpflichtigen Artikel, so werden die erzeugten Serien-/Chargennummern automatisch in die Verbrauchsposition der Nachbearbeitung übernommen. Daher kann eine Nachbearbeitung nur erstellt werden, wenn die Produktionsposition bereits lagergebucht wurde.

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